Lieferantenrichtlinie

1. Ziele der Lieferantenrichtlinie

Diese Richtlinie legt die globalen Standards und Erwartungen fest, wie wir und unsere Lieferanten uns verhalten. Die Richtlinie umfasst eine Reihe von Leitlinien:

• Die Rolle des Beschaffungswesens bei Teleperformance
• Die Grundwerte und Prinzipien von Teleperformance
• Die Erwartungen zwischen Teleperformance und unseren Lieferanten; und
• Die Erwartungen unseres Personals im Beschaffungswesen.

Die Richtlinie wurde verfasst, um sicherzustellen, dass die Art und Weise der Beschaffung transparent ist und von allen wichtigen Interessengruppen verstanden wird. Die Richtlinie legt eine Reihe von Erwartungen fest, wie Geschäfte zwischen Teleperformance und unseren Lieferanten abgewickelt werden. Diese Vorgehensweisen bringen uns darüber hinaus in Einklang mit Erwartungen unserer Kunden und unserer sozialen Verantwortung. Sie sind Ausdruck der Arbeitsphilosophie und der Grundwerte sowie unseres unbedingten Einsatzes für Integrität bei allen Aktivitäten des Beschaffungswesens.

In allen Facetten unserer Geschäftstätigkeit ethisch zu handeln und zu arbeiten, ist bei Teleperformance oberstes Gebot. Die Einhaltung der hohen Standards in Bezug auf Ehrlichkeit, Integrität und Sicherheit, die unsere Mitarbeiter, Aktionäre, Kunden, Lieferanten und Besucher von Teleperformance erwarten, erfordert andauerndes Engagement eines jeden Mitarbeiters.

Teleperformance erwartet, dass Mitarbeiter und Lieferanten diese Lieferantenrichtlinie verstehen und gemäß den in diesem Dokument enthaltenen Richtlinien arbeiten, welche eine folgerichtige Fortschreibung unserer Richtlinien für Ethik und Korruptionsbekämpfung darstellen.

2. Teleperformance Beschaffungswesen

Das Teleperformance-Beschaffungswesen ist eine Supply-Chain-Organisation, die Wert durch die strategische Beschaffung von Waren und Dienstleistungen schafft und für die Belieferung von Teleperformance durch die Anwendung standardisierter und verlässlicher Beschaffungsprozesse sorgt. Das Beschaffungswesen unterstützt und fördert die Ziele von Teleperformance im Bereich Gesundheit und Sicherheit und interagiert mit Lieferanten auf Basis der Grundprinzipien von Respekt und Integrität.

Das Teleperformance-Beschaffungswesen ist der Hauptbetreiber der Inbound-Lieferkette für den gesamten Betrieb von Teleperformance. Unsere Verantwortung ist es sicherzustellen, dass das richtige Produkt oder die richtige Ware zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu fairen Marktpreisen geliefert wird. Mit der Unterstützung des geschäftsführenden Vorstandes von Teleperformance sind die Verantwortlichkeiten und Ziele des Einkaufs:

  • Sicherstellen, dass alle Verpflichtungen für Waren und Dienstleistungen nur durch geeignetes Personal und durch autorisierte und verwaltete Systeme und Prozesse erfolgen.
  • Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse, Vorgaben und Bewertungskriterien, wie sie von jedem Anforderer angegeben werden.
  • Gewährleistung von Regeltreue und Wettbewerb unter Ausnutzung von Konzernsynergien.
  • Einen zentralen Kommunikationskanal für Zulieferer zu betreiben, die ihre Produkte oder Dienstleistungen Teleperformance anbieten möchten.


3. Mission Beschaffungswesen

Die Aufgabe des Beschaffungswesens ist es, die finanzielle und die Wettbewerbsposition von Teleperformance zu verbessern. Zweck dieser Richtlinie ist es, die Standards und Prozesse des Beschaffungswesens von Teleperformance zu beschreiben und sicherzustellen, dass die Beschaffungsmethoden transparent sind und von allen Beteiligten und Lieferanten verstanden werden. Dieses Dokument beschreibt gegenseitige Erwartungen von Teleperformance und Zulieferern, wie die Geschäfte durchgeführt werden sollen.


4. Beschaffungswesen

Das Beschaffungswesen wird folgende Initiativen einheitlich leiten, um Effizienz und Effektivität der eingehenden Lieferkette zu erhöhen:


4.1 Governance

Wir werden gewährleisten, dass:

  • alle Verpflichtungen für Waren und Dienstleistungen nur durch genehmigte Systeme und Prozesse und mit Einverständnis der festgelegten Genehmigungsebenen gemacht werden.
  • unsere Mittelbindung gemäß ordentlicher Geschäftspraktiken erfolgt und gemäß den Vorgaben der Finanzbehörden genehmigt und dokumentiert wird.
  • Lieferanten nicht beauftragt werden, bevor eine zweckdienliche Form der Geschäftsvereinbarung genehmigt wurde.

4.2   Bezugsquellen

Wir werden:

  • Beschaffungsstrategien entwickeln, die für die benötigten Güter oder Dienstleistungen geeignet sind.
  • uns mit Endnutzern hinsichtlich potenzieller Lieferanten und der Verhandlung von Lieferverträgen abstimmen, wenn keine bestehende Liefervereinbarung existiert.
  • Schlüsselprozesse einsetzen, darunter:
    • Verständnis der Bedarfe und der gewünschten Ergebnisse der Endnutzer
    • Durchführung des Beschaffungsprozesses für Waren und Dienstleistungen anhand der Spezifikationen und Bewertungskriterien der Endnutzer einschließlich lokaler Lieferanten sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltfaktoren
    • Entwicklung von Beschaffungsstrategien für alle Kapital- und Betriebsprojekte
    • Verwendung von Preisanfragen, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Leistungsanfragen oder elektronischen Beschaffungs-Tools
    • Bereitstellung von Standardvertragsbedingungen für potenzielle Lieferanten
    • Verwaltung der kommerziellen Schnittstelle einschließlich Vertragsmanagement, Implementierung und Verwaltung

 

4.3. Einkauf

Wir werden:

  • sicherstellen, dass angemessene Lagerbestände der am häufigsten bestellten Artikel erhalten bleiben.
  • Bestellungen beauftragen und die Produktlieferung verfolgen, wenn sich ein Artikel im Lager befindet.
  • für den Bezug eins Produktes sorgen und die Produktlieferung verfolgen, wenn sich ein Artikel nicht im Lager befindet.
  • den Bezug geringwertiger Güter in separaten Prozessen und Verfahren abwickeln.
  • alle erforderlichen Daten zur Aufrechterhaltung des Beschaffungswesens, einschließlich Lieferanten-, Preis- und Kataloginformationen, bereitstellen.


4.4. Lieferung


Wir werden:

  • eine Abstimmung mit Endnutzern bei der Entwicklung von Bestandsführung- und Vermögensverwaltungsstrategien vornehmen.
  • die rechtzeitige und korrekte Lieferung aller Waren und Dienstleistungen gewährleisten.


4.5. Kontrollverfahren


Wir werden:

  • die Leistung bei Beschaffungs-, Kauf- und Liefer-Aktivitäten messen und berichten.
  • eine Abstimmung mit der internen Revision zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter Kontrollprozesse vornehmen.

5. Geschäfte mit unseren Lieferanten machen

Innovative, zuverlässige und effiziente Lieferanten sind der Schlüssel zum Erfolg von Teleperformance. Teleperformance erwartet die Teilnahme an einem fairen und wettbewerbsfähigen Markt und sieht einen Bewertungs- und Auswahlprozesses vor, der für alle potenziellen Lieferanten konsequent angewendet wird.


5.1. Auf Ausschreibungen reagieren

  • Sicherheit und Qualität der gelieferten Waren und Dienstleistungen sind für Teleperformance von entscheidender Bedeutung. Daher kann eine Vorqualifizierung von Lieferanten durchgeführt werden, bevor diese in einen Beschaffungsprozess aufgenommen werden.
  • Üblicherweise fordern wir Angebote von Lieferanten mit dem Potenzial ein, unsere Geschäftsanforderungen zu erfüllen.
  • Potenzielle Lieferanten können aufgefordert werden, an einem oder mehreren der folgenden Prozesse teilzunehmen:
    • Online-Ausschreibung, einschließlich umgekehrter Auktionen oder versiegelter Angebote; und/oder
    • direkte Verhandlung.
  • Wir verpflichten uns, während des Beschaffungsprozesses, die Vertraulichkeit der Lieferanteninformationen zu schützen und sicherzustellen, dass bei alle potenziellen Lieferanten ein fairer und konsistenter Prozess angewendet wird.
  • Das Beschaffungswesen wird in angemessener Abstimmung mit den Endnutzern bei der Analyse von Lieferantenangeboten zahlreiche Faktoren berücksichtigen und darüber entscheiden, welches Angebot gegebenenfalls angenommen wird.
  • Wir erkennen Lieferanten, die Wertschöpfung priorisieren und sich auf Verbesserungsprozesse festlegen.


5.2. Geschäftsabwicklung

  • Nachdem ein potenzieller Lieferant das Unternehmen erhalten hat und einen Vertrag mit Teleperformance abgeschlossen hat, werden Aufträge für Waren oder Dienstleistungen durch die Erstellung von Bestellungen oder anderen genehmigten Einkaufsmethoden eingeleitet.
  • Waren oder Dienstleistungen dürfen Teleperformance nicht zur Verfügung gestellt werden ohne vorherige gültige Bestellung oder andere genehmigte Einkaufsmethode.
  • Teleperformance behält sich das Recht vor, die Zahlung an Lieferanten zu verweigern, sofern nicht eine gültige und vollständige Rechnung bereitgestellt wird, die einen Verweis auf die betreffende Bestellung oder genehmigte Kaufmethode enthält.
  • Von Lieferanten wird erwartet, dass sie sicherstellen, dass alle Waren und Dienstleistungen den geforderten Spezifikationen entsprechen und rechtzeitig und zu den korrekten Preisen bereitgestellt werden.
  • Von Lieferanten wird erwartet, dass sie in der Lage sind, Geschäfte auf elektronischem Weg zu tätigen, einschließlich automatischem Purchase-to-Pay-Prozesses und der Übermittlung von Bestellungen und Rechnungen.
  • Von Lieferanten wird erwartet, dass sie öffentliche Ankündigungen unterlassen und keine Informationen über den Vertrag zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Teleperformance offenlegen.
  • Zulieferer dürfen das Logo, die Marken oder den Namen von Teleperformance nicht verwenden.

6. Teleperformance Verhalten

Alle Teleperformance-Mitarbeiter und Auftragnehmer, die in den Funktionen Beschaffung, Einkauf und Lieferung arbeiten, müssen gemäß den Richtlinien und Verfahren von Teleperformance sowie ihren Anstellungsbedingungen handeln.

Neben den Teleperformance-Werten und unserem Engagement für den Erfolg unserer Kunden sind die Beschaffungsmitarbeiter verpflichtet zur:

Einhaltung der Teleperformance-Richtlinien und -Vorschriften: 

  • Das Personal muss alle Teleperformance-Richtlinien einhalten.
  • Das Personal von Teleperformance muss sicherstellen, dass alle Transaktionen gemäß den internen Kontrollverfahren durchgeführt werden.
  • Mitarbeiter von Teleperformance müssen in allen Geschäftsbeziehungen ein hohes Maß an Integrität pflegen. Sie dürfen niemals Bestechungsgelder, Geschenke, Bewirtung oder andere unlautere, illegale Zuwendungen oder andere Zahlungen erbitten oder annehmen, die:
    • Auf der Absicht beruhen oder den Anschein unethischen oder kompromittierenden Verhaltens in Bezug auf Beziehungen, Handlungen und Kommunikation erwecken.
    • den rechtmäßigen Interessen von Teleperformance widersprechen.
    • Entscheidungen des Beschaffungsmanagements negativ beeinflussen oder beeinflussen können.
  • Alle Mitarbeiter von Teleperformance müssen sämtliche einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten.
  • Das Personal muss gemäß allen Richtlinien und Rechtsvorschriften in Bezug auf Datenschutz und Datenschutz handeln. Dazu gehört es, alle Lieferanteninformationen, einschließlich Preisgestaltung, Zeichnungen und Know-how, streng vertraulich zu behandeln.
  • Teleperformance untersagt die Weitergabe sensibler Geschäftsinformationen wie Preislisten, Preisbestandteile, Preisnachlässe, Rabatte, Vertragsverhandlungen, Kapazitäten, Produktion, Kosten, wirtschaftliche Strategien, Marktanteile, Kunden oder beabsichtigte Konkurrenzangebote.
  • Es ist dem Personal untersagt, an wettbewerbsbehindernden Praktiken oder unlauteren Wettbewerbsaktivitäten teilzunehmen.
  • Alle Mitarbeiter von Teleperformance sind verpflichtet, dem Beschaffungswesen alle persönlichen und familiären Beziehungen zu bestehenden oder potenziellen Lieferanten offenzulegen.

Wenden Sie sich bitte an csr@teleperformance.com, um detaillierte Informationen zu unserem Verhaltenskodex, unserer Antikorruptionsrichtlinie und unserer Datenschutzerklärung zu erhalten.

7. Lieferantenverhalten

Die Teleperformance setzt auf eine stringente Vorgehensweise hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte ihrer Aktivitäten und führt ihr Geschäft mit Integrität, Ehrlichkeit und Fairness.

Teleperformance strebt eine gemeinsame Basis der Einhaltung lokaler Gesetze, Vorschriften und internationaler Standards an und unterstützt freien und fairen Wettbewerb, verbietet Bestechung und bemüht sich, Interessenkonflikte zu vermeiden.

Teleperformance schätzt Lieferanten, die nachweisen, dass sie in Übereinstimmung mit den Standards und Richtlinien von Teleperformance arbeiten. Teleperformance erwartet von seinen Geschäftspartnern hohe Standards und ist bereit, sich aus Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, die Mindeststandards nicht erfüllen und keinen Plan zur schnellen Beseitigung von Mängeln vorlegen können, zurückzuziehen.


7.1. UN Global Compact

Gemäß dem Global Compact der Vereinten Nationen * sollten Teleperformance-Lieferanten folgende Richtlinien einhalten und unterstützen:

Menschenrechte
1) Unternehmen sollten den Schutz international anerkannter Menschenrechte unterstützen und achten und 
2) sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeit
3) Die Unternehmen sollten die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren,
4) für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten,
5) für die Abschaffung der Kinderarbeit eintreten und
6) für die Beseitigung der Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbsarbeit einstehen.

Umwelt
7) Unternehmen sind aufgefordert, im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip zu folgen,
8) Initiativen zu ergreifen, um eine größeres Umweltbewusstsein zu fördern und
9) die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien zu beschleunigen.

Korruptionsbekämpfung
10) Die Unternehmen sollten gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.

  • Die Vergabe persönlicher Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter von Teleperformance, die als Bestreben nach bevorzugter Behandlung angesehen werden könnten, ist ausdrücklich verboten.

https://www.unglobalcompact.org/take-action/action

7.2. Geschäftsintegrität

  • Aufgrund der permanenten Messung des angemessenen Lieferantenverhaltens ist es erforderlich, dass Lieferanten, die Produkte oder Dienstleistungen mit einem Wert von mehr als zehn (10) Millionen Euro pro Jahr liefern, den Supplier Qualification-Fragebogen der Teleperformance-Group nicht weniger als einmal alle zwei (2) Jahre einreichen.
  • Lieferanten müssen sich im Umgang mit Arbeitskräften, Lieferanten, Kunden, Regierungs- und Regulierungsbehörden an höchste Standards ethischen Verhaltens halten.
  • Zulieferer werden den fairen Wettbewerb mit Integrität unterstützen und einschlägige Gesetze, Normen und Vorschriften in jedem Land, in dem sie tätig sind, einhalten.
  • Arbeitsentgelte und Nebenleistungen sollten wettbewerbsfähig sein und den geltenden lokalen Rechtsvorschriften entsprechen, einschließlich der Bestimmungen über Mindestlöhne, Überstundenvergütungen und gesetzlich vorgeschriebene Nebenleistungen.
  • Die Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, sollte geltenden lokalen Arbeitszeitgesetzen entsprechen.
  • Lieferanten müssen verpflichtet sein, die Vertraulichkeit aller Teleperformance-Daten zu schützen, und zwar in elektronischer, mündlicher, gedruckter, schriftlicher oder anderer materieller oder immaterieller Form. Zu den zu schützenden Daten gehören unter anderem Finanzinformationen, Geschäftspläne, Kunden- oder Klientenlisten, Marketing- und Vertriebspläne, Preise und Preisstrategien, Kundenangebote, betriebliche Verfahren, Arbeitsmethoden, strategische Planung,

Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Know-how, Software, Techniken, Entwürfe, Spezifikationen, Zeichnungen, Pläne, Durchzeichnungen, Diagramme, Modelle, Muster, Flussdiagramme, Daten, Computerprogramme, Disks, Disketten, Bänder und andere technische, rechtliche oder geschäftliche Informationen.

  • Lieferanten untersagen die Weitergabe oder den Austausch von Preisen, Kosten oder anderen wettbewerbsrechtlichen Informationen und verbieten Absprachen mit: (i) Drittlieferanten in Bezug auf einen geplanten, anstehenden oder laufenden Vertrag und (ii) jeglichem Mitbewerber von Teleperformance.
  • Lieferanten und ihre Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, alle persönlichen und familiären Beziehungen zu aktuellen oder ehemaligen Teleperformance-Mitarbeitern sowie Teleperformance-Vertragspartnern gegenüber dem Beschaffungswesen offen zu legen.


7.3. Interessenkonflikt

  • Lieferanten sind verpflichtet, die geistigen Eigentumsrechte von Teleperformance zu respektieren und zu schützen. Jegliches geistiges Eigentum, das einem Lieferanten im Zuge der Geschäftsabwicklung zur Verfügung gestellt wird, darf nur für seinen beabsichtigten Zweck verwendet werden.
  • Lieferanten sind verpflichtet, geistiges Eigentum von Teleperformance sicher und vertraulich zu lagern und zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Teleperformance Dritten, einschließlich Subunternehmern, zugänglich zu machen.
  • Lieferanten sind bei den an Teleperformance gelieferten Gütern verantwortlich für die Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Gesetze in Bezug auf Einfuhr, Ausfuhr, Zollanforderungen, Vorschriften, Regeln und Warenkontrollen.
    • Lieferanten sind dafür verantwortlich, dass die der Teleperformance oder einer entsprechenden Behörde zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Rechnungen korrekt und wahrheitsgemäß sind.

8. Teleperformance und Lieferanteninteraktion

Innovative, zuverlässige und effiziente Lieferanten sind entscheidend für den Erfolg von Teleperformance. Teleperformance erwartet, an einem fairen und wettbewerbsfähigen Markt teilzunehmen und verfolgt einen fairen Evaluierungs- und Auswahlprozess, der für alle potenziellen Lieferanten konsequent angewendet wird.

8.1. Lieferantenauswahl

  • Das Beschaffungswesen fordert solche Lieferanten zum Angebot auf, die die geschäftlichen Anforderungen erfüllen können.
  • Die Qualität der gelieferten Waren und Dienstleistungen ist für Teleperformance von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund kann eine Präqualifikation von Lieferanten durchgeführt werden, bevor Lieferanten in einen Beschaffungsprozess aufgenommen werden.
  • Potenzielle Lieferanten können aufgefordert werden, an einer der folgenden Optionen oder an einer Kombination der folgenden Beschaffungsprozesse teilzunehmen: (i) herkömmliche Leistungsanfrage; Angebot, verbindliches Angebot (ii) Online-Ausschreibungen, einschließlich umgekehrter Versteigerungen oder versiegelter Angebote; (iii) direkte Verhandlungen. Für den Fall, dass Teleperformance Lieferanten in einen der oben genannten Beschaffungsprozesse einbezieht, behält sich Teleperformance das Recht vor, einen Zuschlag, mehrere Zuschläge oder gar keinen Zuschlag zu erteilen und diesen Vorgang jederzeit abzubrechen, wenn dies im besten Interesse von Teleperformance liegt.
  • Während des Beschaffungsprozesses verpflichtet sich Teleperformance, die Vertraulichkeit von Lieferanteninformationen zu schützen und für alle potenziellen Lieferanten ein faires und konsistentes Verfahren zu gewährleisten.
  • Das Beschaffungswesen wird in Abstimmung mit Kunden und Endbenutzern bei der Analyse von Lieferantenangeboten zahlreiche Faktoren berücksichtigen und entscheiden, welches Angebot gegebenenfalls angenommen wird.
  • Teleperformance hat sich zum Ziel gesetzt, effektive und positive Geschäftsbeziehungen mit verschiedenen Lieferanten zu ermitteln und aufzubauen. Diese Verpflichtung wird durch die Verpflichtung unterstützt, einen Prozess zu implementieren und zu nutzen, der die Auftragsvergabe sowie die Ausbildung und Betreuung eines vielfältigen Lieferantenstamms unterstützt.
  • Das Beschaffungswesen erkennt und sucht Lieferanten, die aktiv an Möglichkeiten zur Wertschöpfung arbeiten und sich für Verbesserungsprozesse einsetzen.
  • Lieferanten werden nicht verpflichtet, bevor die entsprechende Form der Geschäftsvereinbarung gemäß den Betriebsabläufen des Beschaffungswesens genehmigt wurde.
  • Sämtliche Verpflichtungen für Waren und Dienstleistungen müssen von autorisiertem Teleperformance-Personal über die durch das Beschaffungswesen genehmigten Systeme und Prozesse getätigt werden.
  • Um ein wettbewerbsfähiges Umfeld aufrechtzuerhalten, unterliegen alle Waren, Kategorien und Lieferanten Spotangeboten und/oder formalen Angeboten.

8.2. Geschäftstätigkeit:

  • Nachdem ein potenzieller Lieferant den Zuschlag erhalten hat und einen Vertrag mit Teleperformance abgeschlossen hat, werden Warenbestellungen durch Bestellungen initiiert.
  • Waren oder Dienstleistungen dürfen Teleperformance nicht zur Verfügung gestellt werden, ohne vorherige gültige Bestellung oder eine andere genehmigte Einkaufsmethode.
  • Teleperformance behält sich das Recht vor, Zahlung an Lieferanten zu verweigern, sofern nicht eine gültige und vollständige Rechnung wird bereitgestellt wird, die einen Verweis auf die entsprechende Bestellung enthält.
  • Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie sicherstellen, dass alle Waren und Dienstleistungen den geforderten Spezifikationen entsprechen und rechtzeitig und zu den korrekten Preisen bereitgestellt werden.
  • Von Lieferanten wird erwartet, dass sie in der Lage sind, Geschäfte auf elektronischem Weg zu tätigen, einschließlich eines automatischen Purchase-to-Pay-Prozesses und der Übermittlung von Bestellungen und Rechnungen sowie der Erfüllung laufender Berichtspflichten.
  • Von Lieferanten wird erwartet, dass sie öffentliche Bekanntmachungen unterlassen und keine Informationen über Verträge zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Teleperformance offenlegen.
  • Lieferanten dürfen das Logo, die Handelsmarken oder den Namen von Teleperformance nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung in der Öffentlichkeit verwenden.
  • Lieferanten sind verpflichtet, Geschäfte professionell zu führen und stets das beste Interesse der Geschäftsziele von Teleperformance zu vertreten, durch unter anderem: Sicherstellung ethischen Verhaltens, Kostensenkungen, Wertsteigerungen, Reduzierung von Abfällen, Steigerung der Betriebs- und Energieeffizienz.
  • Lieferanten müssen fähiges und kompetentes Personal vorhalten.
  • Lieferanten sind verpflichtet, geeignete Qualitätssicherungssysteme einzusetzen.
  • Lieferanten müssen die Aktualität und Richtigkeit aller an Teleperformance gemeldeten Daten und Informationen gewährleisten.

Teleperformance behält sich das Recht vor, Mitarbeitern von Lieferanten den Zugang zu Teleperformance-Systemen, Räumlichkeiten oder Standorten zu verweigern. Fragen oder Bedenken bezüglich der vorliegenden Inhalte sollten an folgende Adresse gerichtet werden: Purchasing@Teleperformance.com.

9. CSR-Ausschuss

Es liegt in der Verantwortung des CSR-Ausschusses, relevante Richtlinien zu entwickeln und zu verbreiten, Fragen zu beantworten, mögliche Verstöße gegen diesen Kodex zu analysieren und zu stoppen sowie Anweisungen zur Umsetzung aktiver Maßnahmen zur Maximierung der Einhaltung zu geben.

Das CSR-Komitee kann per E-Mail an csr@teleperformance.com kontaktiert werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die hierin enthaltenen Richtlinien und Verfahren sind ein Leitfaden. Sie sind nicht dazu bestimmt, vertragliche Verpflichtungen oder Rechte zu begründen. Teleperformance behält sich das Recht zur Auslegung dieser Richtlinien vor und Verfahren zu variieren, wenn dies für angemessen gehalten wird und kann nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen, Ausnahmen oder Streichungen bezüglich der Bestimmungen in diesem Dokument vornehmen.